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Brandschutz, Rauchmelder und Feuerlöscher Community

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Betrieblicher Brandschutz

 

 Betrieblicher Brandschutz

 

Der betriebliche Brandschutz wird innerhalb des § 25 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG 1994) geregelt. Innerhalb dieses werden die wesentlichen Bestimmungen zum Brandschutz und Explosionsschutz festgelegt.

Folgenden Pflichten sind u.a. innerhalb der Vorschriften aufgeführt:

  • Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, geeignete Vorkehrungen zu treffen einen Brand zu verhindern und damit das Leben und die Gesundheit der Arbeitnehmer zu gefährden.
  • Der Arbeitgeber ist für die Schaffung geeigneter Maßnahmen zur Brandbekämpfung und Evakuierung der Arbeitnehmer zuständig.
  • Neben Feuerlöschern müssen ggf. Brandmelder und Alarmanlagen vorhanden sein. Diese müssen sichtbar und einer ausreichenden Kennzeichnung unterliegen.
  • Der Arbeitgeber hat eine Person zu bestimmen, die für die Brandbekämpfung zuständig ist.

Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass jeder Betrieb hinsichtlich des betrieblichen Brandschutzes seine Individualität zu berücksichtigen hat. Hierzu gehören etwa Gebäude-Beschaffenheit, Betriebsabläufe, Lagerhaltung und die Anzahl der anwesenden Perosnen.

 

Hier finden Sie die genaue gesetzliche Formulierung des Gesetzestextes zum betrieblichen Brandschutz.